1. Summery

(siehe auch Presseinfo unter http://health.en-a.eu/special_interest/zunderschwamm_ein_zankapfel_par_excellence-67379/)

Die

Skandalgeschichte zum Zunderschwamm

Es ist und bleibt ein gigantisches ukrainisch-spanisch-deutsches Betrugsvorkommen, der Welt zu suggerieren, dass ein Produkt aus dem Zunderschwamm mit einen Hauptbestandteil von 70% Chitin zu produzieren wäre und darauf aufbauend , gesundheitsfördernde und heilende Wirkungen dokumentieren zu können.

1. Das Forschungsinstitut hat bereits 2012 aus aktuellem Anlass die Öffentlichkeit informiert.

2. Nach dem gerichtlichem Verbot des Landgerichtes Düsseldorf, das bis heute nicht aufgehoben ist, über diesen Skandal zu berichten, ist trotzdem dieser Skandal in die Öffentlichkeit gedrungen.  Auf der Grundlage der behördlichen Feststellung der Beantragung eines Novel Foods durch GFPSL bei der belgischen Behörde noch im Jahre 2014 ! mit 70 % Chitin als Hauptbestandteil, wurde de facto unser Verbot, darüber zu berichten, ausgehebelt.

3. Die Ursachen dafür, weshalb dieser Aufklärungsprozess zu diesen gigantischen Betrugsgeschehen sich über Jahre in die Länge zieht, sind mannigfaltig.

Eine Ursache besteht darin, bestimmte Behörden durch Falschinformationen, gefälschte Dokumentationen und mutmaßlichen Meineiden für den Betrug instrumentalisieren zu können.

4. Mit der Info der EU-Kommission vom November 2016 wird nunmehr zur Kenntnis genommen, dass sich dieser Skandal in der Untersuchung durch die entsprechenden Behörden  befindet.

Diese Tatbestände des Betruges aufzudecken, bleibt im Interesse der Wissenschaft und vor allen Dingen der Verbraucher eine nach wie vor bedeutende Aufgabe des gemeinnützigen Wissenstranster in die Gesellschaft. Wir heißen jeden willkommen, der in diesem Aufklärungsprozess mitwirken möchte.

Wir haben unsere Verantwortung aus der komplexen Sachkenntnis wahr genommen, indem wir die entsprechenden Behörden und Staatsanwaltschaften informierten

Das Verdienst des Forschungsinstitutes 2016 ist es, den Wissenstransfer  zu diesem Skandal in die Gesellschaft gewährleistet zu haben.


2. Ergänzungen werden noch  beigefügt:

  • Bundespatentgericht 

Das Bundespatentgericht hatte die Betrugsdokumente zum Skandal als o.k. eingestuft, ebenso die Eidesstattliche Versicherung des Herrn Lexut, die mutmaßlich falsche Aussagen beinhalten (siehe 2013).

Mutmaßlich falsche Dokumenteneinreichung (sogenannte Erfindung des Herrn Gorovoi, siehe unter 2001, 2002 und andere) einschließlich der sogenannten"Eidesstattlichen Versicherung des Herrn Lexut von 2013 (siehe unter 2013) lassen den Verdacht auf Prozeßbetrug aufkommen. Dies wurde der Staatsanwaltschaft übermittelt.

  • Beschluß Amtsgericht Neuss

Der Freispruch der Geschäftsführung von GFP basierte auf wesentliche Aussagen, die in der sogenannten Schutzschrift als Gerichtdokument eines Herrn Heynert: (Seite 106 der Gerichtsakte 2016 Neuss) festgeschrieben ist:

1.Weil Gorovoi aus der Ukraine sich bereits damit beschäftigt habe (siehe dazu 2001, 2002 u.a.m.)  um dann
2. zu sagen, dass das Produkt von GFP mit den 70 % Chitin "prioritätsälter ist" und als das  vom Forschungsverbund Aglycon Mycoton und dem Forschungsinstitut entwickelte und bezieht sich dabei auf das BVL als  Anlage 4 seiner Schutzschrift wie folgt (Auszug aus dem Dokument)::





NACH DIESEN GERICHTSDOKUMENTEN VON 2016 HABEN DIE PRODUKTE VON GFP DEN INHALTSSTOFF MIT 70% CHITIN

NOCHMALS - 2016 VOR DEM AMTSGERICHT NEUSS DOKUMENTIERT!

DER GEGENSATZ  DAZU:

In der aktuellen Werbeschrift:


hier 6,7% Chitin - der Skandal offenbart sich

Für dieses Produkt gibt es keine Zulassung als NovelFood.

Der etablierte LEBENMITTELSKANDAL - EU-weit.